Die Ukraine liegt am Schnittpunkt von Kulturen, Reichen und Religionen – ein Land, dessen Geschichte seit Jahrhunderten von Grenzziehungen, Konflikten und geopolitischen Interessen geprägt ist. Schon im 16. Jahrhundert war das Gebiet ein Zankapfel zwischen Ost und West, zwischen dem Königreich Polen-Litauen und dem Moskauer Einflussbereich. Jesuiten aus Rom predigten gegen die orthodoxen Gläubigen des Moskauer Patriarchats und legten damit den Grundstein für die „Union von Brest“ von 1596. Orthodoxe Priester unterwarfen sich zwar der katholischen Kirchenordnung, behielten jedoch ihre Liturgie. Über Jahrhunderte entbrannte ein religiöser und kultureller Konflikt, der in Volksaufständen und der Errichtung des Kosaken-Hetmanats unter Bogdan Chmelnizkij im 17. Jahrhundert gipfelte.

Erst nach Jahrhunderten der Fremdherrschaft entstand die moderne ukrainische Staatlichkeit. Nach der Februar-Revolution 1917 bildeten sich parallel die „Ukrainische Volksrepublik“ in Kiew und die „Ukrainische Sowjetrepublik“ in Charkow – zwei konkurrierende Staaten, geprägt von unterschiedlichen sozialen und politischen Strömungen. Die Machnowschtschina, eine anarchistische Bewegung unter Nestor Machno, verwaltete den Süden und Osten autonom. Die geopolitischen Interessen Deutschlands, Österreich-Ungarns und der Bolschewiki verstrickten die Ukraine in heftige Konflikte, bis schließlich die Sowjetunion die Kontrolle übernahm.

Der Zweite Weltkrieg brachte erneut Leid und Spaltung: Teile der ukrainischen Nationalisten, darunter Anhänger von Stepan Bandera, kämpften mit den Deutschen in der Hoffnung, Unabhängigkeit zu erlangen, während andere ukrainische Kräfte gegen die Sowjetunion Krieg führten.  Historiker betonen, dass Bandera und seine Anhänger nicht die gesamte nationalistisches Bewegung repräsentierten und die Lage im Krieg komplex war. Das Land wurde zum Schlachtfeld, Städte brannten, Millionen Menschen starben, und die fruchtbaren Böden wurden für die Besatzungsmacht genutzt. Nach dem Krieg kehrte die Ukraine in den sowjetischen Orbit zurück und blieb es bis zur Unabhängigkeitserklärung 1991, die kurz vor dem Zusammenbruch der Sowjetunion erfolgte.Schon früh zeigte sich eine historische Spaltung: Der Westen war agrarisch geprägt und überwiegend griechisch-katholisch, der Osten industrialisiert und orthodox. Diese Trennlinien wirken bis heute nach.

Der Maidan und geopolitische Spannungen

2013 stand die Ukraine erneut an einem Scheideweg. Präsident Janukowitsch wollte das EU-Assoziierungsabkommen nicht unterzeichnen, da er befürchtete, dass es das Land spalten könnte. Allerdings ist dieser Aspekt zu kurz gegriffen, wie Harald Kujat in einem Interview erklärte. Aus seiner Sicht begannen die Probleme bereits im Jahr 2009.Die westliche Unterstützung für die Protestbewegungen auf dem Maidan war sichtbar: Die USA entsandten Berater, förderten NGOs und unterstützten strategisch die pro-westlichen Kräfte. Victoria Nuland räumte später öffentlich ein, dass die USA auf dem Maidan aktiv waren. Gleichzeitig waren die Proteste von zahlreichen Ukrainerinnen und Ukrainern getragen, die aus eigenem Antrieb gegen Korruption und Machtmissbrauch auf die Straße gingen. Der Sturz Janukowitschs, die Wiedervereinigung der Krim mit Russland und der Krieg im Donbass waren die Folge einer Kombination aus innerstaatlicher Spaltung, geopolitischem Druck und externen Einflussnahmen. Historisch zeigt dies ein Muster: Grenzland, Machtspiele und geteilte Loyalitäten prägen das Land seit Jahrhunderten.

Sanktionen, Zentralbankgelder und Artikel 122 AEUV

Mit dem Einmarsch Russlands 2022 eskalierte der Konflikt zu einem bislang beispiellosen Krieg auf europäischem Boden. Die EU reagierte mit umfassenden Sanktionen, die unter anderem darauf abzielten, Gelder der russischen Zentralbank einzufrieren, um die Finanzierung des Krieges zu erschweren. Diese eingefrorenen Vermögenswerte sollen nun teilweise dazu genutzt werden, die Ukraine zu unterstützen, – ein Vorgehen, das juristisch umstritten ist.

Hier kommt Artikel 122 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) ins Spiel. Ursprünglich wurde dieser Artikel geschaffen, um der EU-Kommission in außergewöhnlichen Krisensituationen Handlungsfreiheit zu geben – etwa wenn ein Mitgliedstaat plötzlich mit gravierenden Versorgungsengpässen konfrontiert wird, z. B. bei Energie, Lebensmitteln oder Rohstoffen. Mit dem aktuellen Plan zur Nutzung der eingefrorenen russischen Gelder versucht die EU-Kommission, Artikel 122 des AEUV auf ein außergewöhnliches Szenario anzuwenden: die finanzielle Unterstützung eines Landes außerhalb der EU – der Ukraine. Kritiker halten dies für rechtlich fragwürdig, da der Artikel formal auf die EU-Mitgliedstaaten abzielt. Die Kommission selbst betrachtet ihr Vorgehen jedoch als zulässig.

In Zahlen bedeutet das: Es geht um bis zu 191 Milliarden US-Dollar, die bislang auf Konten der russischen Zentralbank in der EU blockiert sind. Ein Teil dieser Gelder soll unmittelbar als finanzielle Unterstützung für die Ukraine verwendet werden, etwa für den Kauf von militärischer Ausrüstung, Energieversorgung und Wiederaufbauprojekte. Ein anderer Teil ist für EU-interne Krisenprogramme vorgesehen, etwa zur Stabilisierung der Energiepreise und zur Abfederung der Inflationsfolgen. Das sonst gültige Einstimmigkeitsprinzip wird damit teilweise umgangen: Normalerweise müssten alle 27 Mitgliedstaaten zustimmen, wenn die EU solch massive Finanzentscheidungen trifft. Nun soll eine qualifizierte Mehrheit ausreichen – 15 Staaten, die 65 % der EU-Bevölkerung repräsentieren.

Diese Vorgehensweise sorgt für Spannung: Einerseits ermöglicht sie ein schnelleres Handeln, andererseits wird eine der Grundsäulen der Union – die Gleichberechtigung aller Mitgliedstaaten bei kritischen Entscheidungen – teilweise ausgehebelt.  Ungarn und die Slowakei haben bereits ihr Veto eingelegt, Belgien und Österreich stimmten knapp zu. Juristen sehen in der Anwendung von Artikel 122 für die Beschlagnahmung von Zentralbankgeldern einen hohen Streitwert: Ausländisches Staatseigentum ist durch internationale Verträge geschützt, und Russland hat bereits Gerichtsverfahren angekündigt. Dieses Spannungsfeld zwischen raschem Handeln und rechtlicher, politischer Unsicherheit spiegelt sich in der langen, zerrissenen Geschichte der Ukraine wider.

Die Geschichte der Ukraine ist ein komplexes Geflecht aus Kultur, Religion, geopolitischen Interessen und inneren Spaltungen. Von der Union von Brest über die Kosakenbewegungen, den Konflikt zwischen Nationalisten und Sowjets, den Zweiten Weltkrieg bis hin zum Maidan 2013/14 – die Ukraine war stets ein Grenzland zwischen Ost und West. Heute spiegeln die Sanktionen, die Unterstützung der EU und die geopolitischen Konflikte die jahrhundertealten Spannungen wider. Jede Entscheidung, sei es auf den Straßen Kiews oder in den Sitzungssälen Brüssels, steht in diesem langen historischen Kontext, der die Ukraine bis heute prägt.

 

Ukraine & Geschichte / Maidan / Assoziierungsabkommen
https://de.wikipedia.org/wiki/Euromaidan Wikipedia
https://de.wikipedia.org/wiki/Dekret_zur_Aussetzung_des_Assoziierungsvertrags_zwischen_der_Ukraine_und_der_EU Wikipedia
https://de.wikipedia.org/wiki/Geschichte_der_Ukraine_%28seit_1991%29 Wikipedia

Stepan Bandera / Nationalistische Bewegungen
https://de.wikipedia.org/wiki/Stepan_Bandera Wikipedia
https://ukraineverstehen.de/stepan-bandera-hintergrund-einer-symboldfigur-jilge/ Ukraine verstehen
https://www.bpb.de/themen/europa/ukraine-analysen/nr-270/509748/analyse-stepan-bandera-geschichte-erinnerung-und-propaganda/ bpb.de

EU‑Sanktionen / Russland / Zentralbankgelder / Artikel 122 AEUV
https://www.reuters.com/business/finance/eu-aims-agree-by-friday-long-term-freeze-russian-central-bank-assets-2025-12-11/ Reuters
https://www.lemonde.fr/en/international/article/2025/12/13/why-the-eu-decided-to-freeze-russian-sovereign-assets-in-europe-until-the-ukraine-war-ends_6748461_4.html Le Monde.fr
https://www.eeas.europa.eu/delegations/ukraine/russia%E2%80%99s-war-aggression-against-ukraine-eu-adopts-15th-package-restrictive-measures_en Europäische Auswärtige Dienst
https://www.eeas.europa.eu/node/8322_en Europäische Auswärtige Dienst

 

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