Das Berliner Verwaltungsgericht hat am 12. März 2026 die langjährige Klage des ehemaligen FDP-Politikers Marcel Luthe auf Einsicht in mögliche Stasi-Unterlagen zu Altbundeskanzlerin Angela Merkel abgewiesen. Luthe, Vorsitzender der Good Governance Gewerkschaft, wollte für ein Buchprojekt klären, ob und welche Dokumente das Bundesarchiv (Stasi-Unterlagen-Archiv) zu Merkels DDR-Zeit vorhält – oder zumindest bestätigen, ob überhaupt Akten existieren. Das Gericht verweigerte beides, legte Luthe die Prozesskosten von rund 20.000 Euro auf und ließ keine Berufung zu.
Die Begründung der Ersten Kammer unter Vorsitz von Richter Jens Tegtmeier (seit Kurzem auch Vizepräsident des Gerichts) folgt dem Stasi-Unterlagengesetz (StUG): Einsicht für Dritte gibt es nur bei klaren Voraussetzungen – etwa wenn die Person „Begünstigte“ des Ministeriums für Staatssicherheit (MfS) war oder vor 1990 bereits eine „Person der Zeitgeschichte“ mit politischer Bedeutung darstellte.
Beides sah das Gericht nicht erfüllt: Es gebe „keine greifbaren Anhaltspunkte“ für eine Begünstigung Merkels, ihre FDJ-Funktion als Sekretärin für Agitation und Propaganda am Zentralinstitut für Physikalische Chemie sei keine relevante politische Position gewesen. Ein Vorfall von 1981 – verbotene Solidarność-Literatur im Gepäck, der ohne Strafe blieb – reiche nicht als Indiz. Selbst eine vertrauliche richterliche Akteneinsicht lehnte das Gericht ab, um Spekulationen zu vermeiden.

Person der Zeitgeschichte

Marcel Luthe reagierte prompt und scharf: Die Urteilsbegründung sei „mehr als überraschend“, insbesondere da die Beklagte im Termin eingeräumt habe, Merkel sei schon in DDR-Zeiten eine Person der Zeitgeschichte gewesen. Er kündigte an, alle Rechtsmittel auszuschöpfen – Berufung beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg und notfalls Verfassungsbeschwerde. Luthe bezeichnete es als widersinnig, dass man erst wissen muss, was in einer Akte steht, um Einsicht beantragen zu dürfen. Gerade bei einer ehemaligen Bundeskanzlerin mit prominenter DDR-Biografie bestehe ein überragendes öffentliches Interesse an Klarheit – statt dessen bleibe alles im Dunkeln.
Besonders umstritten ist der Verfahrensverlauf: Seit 2023 (Aktenzeichen VG 1 K 297/23) wechselte die zuständige Erste Kammer mehrmals komplett die Besetzung. Zunächst einzelne Berichterstatter, dann ein Richterwechsel in eine andere Behörde, schließlich zum Jahreswechsel 2025/2026 eine vollständige Neubesetzung – alle bisherigen Richter schieden aus, neue kamen hinzu. Solche Fluktuationen sind bei langen Prozessen an einem hochbelasteten Gericht nicht verboten. Nach Ansicht von Kommentatoren wirft die häufige Neubesetzung der Kammer Fragen über die Handhabung des Verfahrens auf. Ein Befangenheitsantrag blieb ohne Erfolg, doch die Optik nährt Misstrauen.
Bis heute gibt es keine handfesten Beweise für eine IM-Tätigkeit Merkels (Gerüchte um den Decknamen „Erika“ bleiben unbewiesen), doch genau das macht die anhaltende Geheimhaltung für viele unerklärlich. Immer wieder kam es aus verschiedenen Seiten zu Spekulationen. Das StUG schützt zwar streng die Privatsphäre – vor allem von Opfern des DDR-Regimes –, doch bei einer Ex-Kanzlerin, deren FDJ-Rolle und privilegierte Reisen in den Westen seit Jahrzehnten diskutiert werden. Kritiker wirkt der Schutz des StUG wie ein Hindernis für eine vollständige historische Aufklärung. Eine freiwillige Offenlegung durch Merkel hätte die Debatte längst beenden können.
Foto: Marco Verch

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert